Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unser Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
I. Geltung
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über den Verkauf unserer Waren an den Kunden. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Soweit Vorschriften der Verkaufsbedingungen an Unternehmer gerichtet sind, finden diese Vorschriften nur auf Unternehmer im Sinne des § 14 BGB Anwendung.
II. Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer oder eine bestimmte Annahmefrist. Die Bestellung des Kunden ist dabei ein bindendes Angebot an uns. Der Kunde ist an dieses Angebot für 4 Wochen nach Zugang der Bestellung bei uns gebunden. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich durch eine Auftragsbestätigung annehmen. Mündliche Erklärungen oder Zusagen vor Vertragsabschluss sind in jedem Fall unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2. Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Im Rahmen der kundenspezifischen Veränderung der Ware (z. B. Gravur) sind wir berechtigt, von den Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben von der Bestellung des Kunden abzuweichen, allerdings nur, wenn und soweit dies technisch geboten und dem Kunden zumutbar ist.
III. Widerrufsrecht des Verbrauchers
1. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, gilt bei Fernabsatzgeschäften das gesetzliche Widerrufsrecht für von 14 Tagen, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.
2. Widerrufe haben schriftlich zu erfolgen per Brief oder in Textform per E-Mail an folgende Adresse:
SOVIN MED UG (haftungsbeschränkt)
Reinhäuser Landstraße 137
37083 Göttingen
E-Mail: info@sovinmed.de
3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Kann die Ware sowie gezogene Nutzungen (Gebrauchsvorteile) nicht, teilweise nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, hat der Kunde insoweit Wertersatz zu leisten.
IV. Kaufpreise, Zahlungsbedingungen
1. Unsere Kaufpreise gelten soweit nichts anderes angegeben ist zzgl. Verpackung und Versandkosten ab Göttingen. Dabei sind die am Tag der Auslieferung geltenden Versandkosten, Zollsätze und sonstigen bei der Versendung anfallenden Gebühren maßgeblich.
2. Unsere Kaufpreise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Wir behalten uns bei Bestellungen vor, eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
4. Sofern wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug nach Erhalt der Ware oder Dienstleistung zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung oder der Angabe einer entsprechenden Zahlungsbedingung durch uns auf einer Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei uns an.
5. Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges – wenn der Kunde Kaufmann ist, ab dem Fälligkeitstag – Verzugszinsen in Höhe von 9 (bei Verbrauchern 5) Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Wenn der Kunde Kaufmann ist, machen wir außerdem ab Verzugseintritt einen Anspruch auf Zahlung einer Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 Euro geltend. Die Pauschale nach Satz 2 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
6. Der Kunde kann gegenüber unserer Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferzeit, Haftung bei Verzug
1. Die Lieferfrist beginnt zu laufen, wenn der Kunde die von ihm zu beschaffenden Informationen oder Vorlagen (z. B. für Gravur) beschafft und uns zur Verfügung gestellt hat und zusätzlich die ggf. vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung (Ziffer IV. Nr. 3) bei uns eingegangen ist.
2. Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Lieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt) und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach hinausschieben. Sofern es sich voraussichtlich um ein dauerndes Hindernis handelt, steht uns das Recht zu, die Auslieferung der Ware ganz oder teilweise zu verweigern. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Er ist nicht zur Erbringung der Gegenleistung verpflichtet und erhält die von ihm an uns geleisteten Zahlungen zurück.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, hat er uns den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Darüber hinaus geht bei Annahmeverzug des Kunden die Gefahr eines zufällige Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist.
4. Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit haften wir für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer IX. Der nach Ziffer IX. von uns zu ersetzende Verzugsschaden ist begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-)Lieferung.
VI. Gefahrübergang – Entgegennahme
1. Versenden wir auf Verlangen des Kunden, der Unternehmer ist, die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Versendungskauf), geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Unternehmer über, sobald die Lieferungen und Leistungen (insbesondere die Ware) an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Gegenüber einem Verbraucher bleiben die §§ 447, 475 BGB unberührt.
2. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Ware aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Kunden. Wir können dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
3. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Ware gegen Diebstahl oder Transportschäden versichern.
4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr auch für den zufälligen Untergang oder die zufällige Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
5. Die Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Kunden anzunehmen; die Rechte des Kunden gem. Ziffer VIII. bleiben unberührt.
6. Teillieferungen sind zulässig, wenn
- die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis der Kunde den Kaufpreis der Ware vollständig beglichen hat. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum vor bis der Unternehmer alle gegenwärtigen offenen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis beglichen hat.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist dieser berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt zur Sicherheit alle Forderungen i.H.d. Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Unter dieser Voraussetzung können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
VIII. Mängelgewährleistung
1. Besteht ein Sach- oder Rechtsmangel an der Ware gelten für Verbraucher die gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.
2. Im Falle einer Nacherfüllung ist die beanstandete Ware uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zurückzusenden.
3. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn der Kunde auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware nicht zurückgesendet hat.
4. Ist der Kunde Unternehmer erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
5. Ist der Kunde Kaufmann bestehen Gewährleistungsrechte nur dann, wenn dieser zuvor seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6. Transportschäden sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
7. Unsere Gewährleistungsverpflichtung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Schäden durch eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritten, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und/oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeignete Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse, entstehen, sofern die vorgenannten Umstände nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
8. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines (1) Jahres ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Arglist oder Einräumung einer Garantie. Ist der Kunde Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
IX. Haftung und Freistellung
1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten unsererseits.
2. Wir haften unbeschränkt für Schäden, die durch uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir außer in den Fäl-len der Ziffer IX. Nr. 1 oder der Ziffer IX. Nr. 4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
6. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen uns beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffer IX. Nr. 1, Ziffer IX. Nr. 2 oder Ziffer IX. Nr. 4.
7. Sofern wir Ware nach individuellem Kundenwunsch anfertigen (z. B. Gravur) versichert der Kunde, dass er die erforderlichen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bzw. die erforderlichen gewerblichen Schutzrechte besitzt. Für den Fall, dass wir aufgrund einer für den Kunden nach individuellem Wunsch angefertigten Ware von Dritten auf Unterlassung, Beseitigung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde uns diesbezüglich von allen Ansprüchen freizustellen.
X. Sonstiges
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist gegenüber einem Kaufmann nach unserer Wahl Göttingen oder der Sitz des Kunden. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
2. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
3. Für Verträge mit Kunden, die ihren Sitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des internationalen Privatrechts, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, keine Anwendung.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden in Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus einem Kaufvertrag gegen uns ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
6. Geschäften mit Unternehmern gleich behandelt werden Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
7. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.